- Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
- prepos.
1) gener. DrittelbG2) abbr. Drittelbeteiligungsgesetz
Универсальный русско-немецкий словарь. Академик.ру. 2011.
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DrittelbG — In Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen die Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (vormals geregelt im Betriebsverfassungsgesetz 1952). Basisdaten Titel: Gesetz über die… … Deutsch Wikipedia
Drittelbeteiligungsgesetz — In Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen die Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (vormals geregelt im Betriebsverfassungsgesetz 1952). Basisdaten Titel: Gesetz über die… … Deutsch Wikipedia
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung — Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung … Deutsch Wikipedia
Mitbestimmung — bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise durch Entscheidungen anderer beeinflusst werden (können), welche aufgrund formaler Rechts oder Besitzverhältnisse dazu befugt sind, aber… … Deutsch Wikipedia
Mitbestimmungsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… … Deutsch Wikipedia
Montanmitbestimmung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… … Deutsch Wikipedia